News aus dem Tierschutz

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Massnahmen gegen den illegalen Hundehandel und Verbot von Bellstopp-Geräten

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. Januar 2018 verschiedene Anpassungen in Verordnungen im Veterinärbereich beschlossen. Er will damit insbesondere den schonenden Umgang mit Tieren fördern. Betroffen sind vor allem die Tierschutzverordnung (TSchV), die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK). Die Änderungen treten am 1. März 2018 in Kraft.

 

Für Hundehalter sind folgende beiden Neuerungen wichtig:

Illegaler Hundehandel

Anbieterinnen oder Anbieter von Hunden müssen künftig in Verkaufsinseraten ihre Adresse sowie die Herkunft der Hunde angeben. Durch diese Massnahme wird der Verkauf von illegal importierten Hunden erschwert.

Weitere Informationen: Artikel 76a der Tierschutzverordnung.

Verbot von Bellstopp-Geräten

Neu sind sämtliche Bellstopp-Geräte verboten, die durch Lautäusserungen des Hundes ausgelöst werden, also auch Geräte, die ausschliesslich Wasser oder Druckluft ausstossen. Diese waren bisher von diesem Verbot ausgenommen.

Weitere Informationen: Artikel 76 Absatz 6 der Tierschutzverordnung.

 

(Quelle: Newsletter des EDI, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV / Symbolbild Photo by Alicia Gauthier on Unsplash)